Zur Aufklärungs- und Prüfungspflicht von Kapitalanlagevermittlern
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtssprechung zur Plausibilitätsprüfungspflicht weiter fortgeführt. Dem Urteil vom 12.Mai 2005 (III ZR 413/04) lag ein Fall zu Grunde, in dem der Initiator für Staatsanleihen und Abritrage-Geschäfte Renditen von bis zu 24 % p.a. versprochen hatte. Der Vermittler dieses Konzeptes wurde, nachdem das Geschäftsmodell zusammengebrochen war, von dem Kläger auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Zu Recht, so der BGH, den der Beklagte hatte seine Auskunftspflicht verletzt, da er keine ausreichende Plausibilitätsprüfung vorgenommen habe. weiterlesen »