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Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg

Nachdem tausende Kleinaktionäre gegen die Deutschen Telekom Klage eingereicht hatten schien die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt lahmgelegt: Gut und gerne 15 Jahre wurden veranschlagt, bis auch über die letzte Klage entschieden sei. Doch die rot grüne Bundesregierung sprang ein und verabschiedete das seit dem 1. November in Kraft getretene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es, bei gleichen Sachverhalten nur über eine Klage zu entscheiden, deren Entscheidung dann für alle anderen Kläger, die sich am Prozess beteiligt haben gilt.

Um das Verfahren in Gang zu setzen muss zunächst durch einen geprellte Anleger ein so genannter Musterfeststellungsantrag beim zuständigen Landgericht gestellt werden. Wird durch das Gericht die Anwendbarkeit des Gesetzes bejaht, wird die Klage im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) unter der Rubrik „Klageregister“ veröffentlicht. Dort kann sich jedermann über mögliche Musterprozesse informieren.

Wenn sich innerhalb von vier Monaten mindestens neun weitere Anleger finden, die in der selben Sache klagen wollen, werden die Klagen an die nächste Instanz, das Oberlandesgericht weitergeleitet. Dort wird dann ein Kläger ausgesucht, der als Musterkläger mit seinem Rechtsanwalt den Prozess führt. Die anderen Kläger haben als sog. Beigeladene die Möglichkeit, sich im Prozess zu äußern.

Die am Ende des Verfahrens gefällte Entscheidung gilt dann für alle übrigen Kläger und auch für alle anderen geprellten Anleger, die zwar nicht am Musterverfahren beteiligt waren, aber trotzdem Klage eingereicht haben. Ihre Fälle werden dann vom zuständigen Landgericht auf Grundlage der Musterentscheidung abgehandelt.

Ein Grund für geschädigte Anleger, sich zunächst zurückzulehnen und erst im Falle einer positiven Entscheidung einer Musterklage ebenfalls Klage einzureichen, ist dies jedoch nicht: Die strengen Verjährungsfristen gelten nach wie vor.

Dieses Gesetz wird sicher eine Entlastung der Gericht und einer Beschleunigung der Verfahren bewirken. Dennoch muss man sich auf möglicherweise jahrelange Prozesse einrichten, schließlich kann die Beteiligung aller Kläger als Beigeladene eine erhebliche Verzögerung verursachen, sofern sich jeder zum Prozess äußern will.