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Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 7. Dezember, 2005

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg

Das Problem ist so alt, wie die Lebensversicherungsbranche selbst: Aufgrund von akuten, nicht vorhersehbaren finanziellen Engpässen sehen sich Jahr für Jahr zahlreiche Kapitallebensversicherungskunden gezwungen, ihre Versicherung vorzeitig zu kündigen.
Die Folge: Allzu häufig geht der Kunde leer aus und hat unter dem Strich ein sattes Minusgeschäft getätigt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Sparanteile der Prämien zunächst mit den Vermittlungsprovisionen voll verrechnet werden. Somit steht in der Anfangslaufzeit der Verträge kein Kapital zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme oder zur Bildung eines Rückkaufwertes zur Verfügung.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03) lässt nun Kunden, die ihre Versicherung zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen haben auf Rückzahlung hoffen. weiterlesen »