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Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 8. Dezember, 2005

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg

Mit Urteil vom 4. Juli 2005 (II ZR 354/03) setzt der Bundesgerichtshof den Trend zur Ausweitung des Anlegerschutzes fort und stellt fest, dass Gesellschafter von geschlossenen GbR-Immobilienfonds grundsätzlich nicht zur Zahlung von Nachschüssen an die Gesellschaft verpflichtet sind.

Als Ergebnis falsch eingeschätzter Mieterauslastungen verwandelten sich in der Vergangenheit zahlreiche Immobilenfonds für viele Anleger in einen Alptraum: Jährlich warteten statt satter Gewinne Nachschüsse und Sonderzahlungen um Verluste auszugleichen.
Dies wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein. weiterlesen »