Anleger geschlossener GbR- Immobilienfonds sind nicht zu Nachschüssen verpflichtet
8. Dezember, 2005
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg
Mit Urteil vom 4. Juli 2005 (II ZR 354/03) setzt der Bundesgerichtshof den Trend zur Ausweitung des Anlegerschutzes fort und stellt fest, dass Gesellschafter von geschlossenen GbR-Immobilienfonds grundsätzlich nicht zur Zahlung von Nachschüssen an die Gesellschaft verpflichtet sind.
Als Ergebnis falsch eingeschätzter Mieterauslastungen verwandelten sich in der Vergangenheit zahlreiche Immobilenfonds für viele Anleger in einen Alptraum: Jährlich warteten statt satter Gewinne Nachschüsse und Sonderzahlungen um Verluste auszugleichen.
Dies wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein. weiterlesen »