“Squeeze out” von Minderheitsaktionären ist verfassungsgemäß
9. Dezember, 2005
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg
Der Bundesgerichtshof (Hinweisbeschl. v. 25.7.2005 – II ZR 327/03) hatte über die Frage zu entscheiden, ob er die Verfassungsmäßigkeit des Instituts des „Squeez out“ für klärungsbedürftig hält.
Als “Squeeze out” wird der Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären bezeichnet. Dies Möglichkeit ist erst Anfang 2002 durch die Neuschaffung der §§ 327 a bis f AktG in das Aktienrecht eingefügt worden. Demnach kann ein Hauptaktionär, der mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft hält, die verbleibenden Mitaktionäre gegen deren Willen aus der Gesellschaft ausschließen.
Der BGH hat die Ausgangsfrage verneint. weiterlesen »