Leiter der Struktur eines Handelsvertretervertriebes haftet bei nicht wahrheitsgemäßer Anweisung an die Vertreter persönlich gegenüber Anlegern
18. Januar, 2006
Ein Beitrag von Rechsanwalt Stephan R. Schulenberg
Das OLG Celle hatte in einem Urteil vom 15.12.2005 (11 U 107/05) über die Klage eines geschädigten Anlegers gegen den obersten Vertriebsdirektor eines Strukturvertriebes zu entscheiden. Der Beklagte hatte seinen unter ihm stehenden Strukturmitarbeitern im Rahmen von Schulungen erklärt, die Anlage erfolge bei einer renommierten ausländischen Bank, die einem Einlagensicherungssystem angehöre, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach.
Die S&D G. Plc, bei der der Kläger sein Geld investiert hatte, wurde, kurz nachdem der Kläger seine Einzahlung geleistet hat, zwangsliquidiert. weiterlesen »