Keine verschuldensunabhängige Haftung des Anlagevermittlers
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg:
In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH (Urteil vom 21.12.2005, III ZR 9/05) mit einer Versicherungsmaklerin zu befassen, die von drei Versicherungsgesellschaften damit beauftragt war, laufend von den Kunden der Versicherungsgesellschaften die Versicherungsprämien einzuziehen. Bis zu den Abrechnungs- stichtagen legte die Maklerin die Gelder auf ein Tagesgeldkonto der BFI Bank AG. Bei dieser Bank waren die Forderungen jedoch nur in der gesetzlichen Mindesthöhe für Einlagen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes – 90 v. H. der Einlagen und höchstens der Gegenwert von 20.000 € je Gläubiger – abgesichert.
Als über das Vermögen der BFI Bank das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, befanden sich auf dem Tagesgeldkonto Beträge in siebenstelliger Höhe, die zum Großteil den Versicherungen zustanden.
Die Versicherungen nahmen daraufhin die Versicherungsmaklerin auf Schadensersatz in Anspruch. weiterlesen »