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Finanzrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 28. März, 2006

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die einem Filmfonds in einem Prospektprüfungsgutachten ein intelligentes Versicherungskonzept für die Begrenzung des Anlegerrisikos bescheinigt, obwohl ein solches nicht besteht, haftet den Anlegern gegenüber auf Schadensersatz.
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