Das Landgericht Aachen gab mit Urteil vom 04.04.2006, Az. 10 O 599/04 der Klage einer geschädigten Anlegerin gegen die Sparkasse Düren statt.
Das Geldinstitut ist zur Zahlung von 80 000 Euro an eine Kundin aus Düren verurteilt worden.
Die Klägerin wurde im Rahmen einer Altersvorsorgeberatung von einer Mitarbeiterin der Sparkasse beraten. In Folge dessen beteiligte sich die Klägerin an einem geschlossenen Immobilienfonds mit 100 000 DM und erlitt damit später hohe finanzielle Einbußen.
Die Beraterin hatte die Klägerin unzureichend beraten, indem nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen hat. Außerdem wurde die Klägerin auch nicht ausreichend über die lange Laufzeit der Beteiligung an dem Fonds aufgeklärt.