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Archiv des Monats Mai, 2006

Wird von einem türkischen Vermittler in Deutschland eine Anlage an einer türkischen Kapitalgesellschaft vermittelt, ist für die Frage nach Ansprüchen gegen den Vermittler deutsches Recht anzuwenden.
Dies entschied das Amtsgericht Hagen in Westf. mit Urteil vom 12.05.2006 (Az. 16 C 322/04). weiterlesen »

EM.TV gehört nach wie vor zu den erschütternsten Negativbeispielen der sogenannten „Internetblase“ zu Beginn des Internetzeitalters.

Aufgrund falscher Bilanzzahlen wurden die Anleger in Scharen zum Kauf von Aktien angelockt, so dass sich die Firmenaktien zeitweise in Schwindel erregender Höhe befanden. Dies änderte sich jedoch schlagartig nach Bekanntgabe der tatsächlichen überaus negativen Unternehmenszahlen, die zu einem wahren Sturzflug der Aktie führten.

Folge hiervon war die Zerstörung des Aktienkapitals von einer Vielzahl zumeist kleinerer Anleger.

So lag es auf der Hand, dass die Anleger sich zu Wehr setzten und im gerichtlichen Wege Schadenersatz von dem Unternehmen oder den Haffa Brüdern einzufordern versuchten.

Allerdings wiesen bisher die Gerichte die Klagen regelmäßig ab, da die Anleger zumeist nicht nachweisen konnten, dass der Käufe der Aktien allein aufgrund falscher Unternehmenszahlen erfolgten.

Nunmehr hat allerdings das OLG München erstmals der Klage eines Aktionärs stattgegeben.

Der Aktionär begründete seine Ersatzforderung mit dem Umstand, dass er nur aufgrund einer falschen Adhoc-Meldung des Unternehmens im Jahr 2000 zweimal Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG im Gesamtwert von 20.000,00 € gekauft hatte. Damals hatte die Gesellschaft noch im November 2000 einen Vorsteuergewinn von mehr als 300 Millionen Euro angekündigt, wobei sich kurze Zeit später ein bilanzierter Jahresverlust von 1,4 Milliarden € herauskristallisierte, was zu einem erdrutschartigen Kursverlust der Unternehmensaktie führte.

Die Münchner Richter sahen er in ihrer Begründung als erwiesen an, dass jedenfalls bei einem Teilkauf in Höhe von rund 10.000,00 € der Aktionär das Aktienpaket allein aufgrund der falschen Pflichtmitteilung gekauft hatte. Das Unternehmen wurde deshalb verurteilt, den vollständigen damaligen Kaufpreis zurück zu erstatten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist.

Gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG sind Telediensteanbieter verpflichtet die zuständige Aufsichtbehörde anzugeben. Ein Verstoß ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht dazu geeignet, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.

Bei einem bundesweit als Immobilien-, Versicherungs- und Finanzierungsvermittlerin tätigem Unternehmen, das u.a. auch im Internet aktiv ist, fehlten eben diese Angaben zur Aufsichtsbehörde. weiterlesen »

Privatplatzierungsgeschäfte, mit denen Fremdkapital im Wege der Ansprache eines begrenzten Personenkreises beschafft wird, um so den Gang des Unternehmens an die Börse zu ermöglichen, sind den Anlegern im Regelfall nicht bekannt. Der Anleger bedarf daher genauer Aufklärung. So entschied das LG Düsseldorf mit Datum vom 8. Main 2006 (I-6 U 121/04). weiterlesen »

Ein hartes Urteil für Anleger, die sich auf Börsentips ihrer Bank verlassen fällte jüngst der BGH mit Urteil vom 21.03.2006 (XI ZR 63/05): Soweit die Bank einen vertretbaren Rat erteilt, haftet sie nicht für eventuelle Verluste, die den Anleger aufgrund der Befolgung dieses Rates ereilen.

In diesm Fall, nahm die Klägerin die beklagte Sparkasse auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. weiterlesen »