Privatplatzierungsgeschäfte, mit denen Fremdkapital im Wege der Ansprache eines begrenzten Personenkreises beschafft wird, um so den Gang des Unternehmens an die Börse zu ermöglichen, sind den Anlegern im Regelfall nicht bekannt. Der Anleger bedarf daher genauer Aufklärung. So entschied das LG Düsseldorf mit Datum vom 8. Main 2006 (I-6 U 121/04). weiterlesen »