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Finanzrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 17. Mai, 2006

Gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG sind Telediensteanbieter verpflichtet die zuständige Aufsichtbehörde anzugeben. Ein Verstoß ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht dazu geeignet, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.

Bei einem bundesweit als Immobilien-, Versicherungs- und Finanzierungsvermittlerin tätigem Unternehmen, das u.a. auch im Internet aktiv ist, fehlten eben diese Angaben zur Aufsichtsbehörde. weiterlesen »