Gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG sind Telediensteanbieter verpflichtet die zuständige Aufsichtbehörde anzugeben. Ein Verstoß ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht dazu geeignet, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.
Bei einem bundesweit als Immobilien-, Versicherungs- und Finanzierungsvermittlerin tätigem Unternehmen, das u.a. auch im Internet aktiv ist, fehlten eben diese Angaben zur Aufsichtsbehörde. weiterlesen »