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Archiv des Monats Juni, 2006

In einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28. Juni 2006 – 10 AZR 407/05 -) zu entscheiden hatte, ging es um eine Wettbewerbsklausel, die der Arbeitnehmerin bestimmte Wettbewerbshandlungen für die Dauer von zwölf Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagte. Eine Entschädigungsregelung war aber in dem einseitig vom Arbeitgeber vorformulierten Vertrag nicht enthalten. weiterlesen »

Der Beruf des Versicherungsvermittlers soll künftig nur mit einer Erlaubnis ausgeübt werden können. Erlaubnis und Registrierungsstellen für etwa eine halbe Millionen einzutragende Versicherungsvermittler sollen die Industrie- und Handelskammern werden. Die bisherige Regelung, dass Versicherungsvermittler die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich dem Gewerbeamt anzeigen müssen gehört dann der Vergangenheit an. weiterlesen »

“Die über Artikel 34 EGBGB geschützten zwingenden Vorschriften der Handelsvertreterrichtlinie (Art. 17 – 19 Richtlinie 86/653/EWG) über Ausgleich und Entschädigung nach Vertragsbeendigung können nicht dadurch vereitelt werden, dass über die Rechtswahl hinaus der ausschließliche Gerichtsstand eines Drittstaates gewählt wird, dessen Recht dem Handelsvertreterausgleich entsprechende Ansprüche des Handelsvertreters nicht kennt.” weiterlesen »

Infineon hatte seine Speicherchip-Sparte in ein neues Unternehmen namens Qimonda ausgegliedert. In den USA ist mit Qimonda ein Börsengang geplant.
Gegen diese Entscheidung klagten zwei Kleinaktionäre, die der Auffassung sind, dass Infineon diese Entscheidung von der Hauptversammlung hätte absegnen lassen müssen.

Das Landgericht München I wies die Klage ab. Als Begründung führt es aus, dass der Infineon-Vorstand anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung die Gründe für die Entscheidung sehr transparent dargelegt habe. Der Schritt habe angesichts der Umsatzzahlen keinen Ausnahmecharakter. Auch für den geplanten Börsengang von Qimonda bedarf es nach Auffassung des Gerichts nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Aktionäre auch in die Entscheidung zur Ausgliederung nicht einbezogen werden mussten.
Der Anwalt der Kläger lies offen, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden soll.