Suchen
Finanzrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 29. Juni, 2006

Der Beruf des Versicherungsvermittlers soll künftig nur mit einer Erlaubnis ausgeübt werden können. Erlaubnis und Registrierungsstellen für etwa eine halbe Millionen einzutragende Versicherungsvermittler sollen die Industrie- und Handelskammern werden. Die bisherige Regelung, dass Versicherungsvermittler die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich dem Gewerbeamt anzeigen müssen gehört dann der Vergangenheit an. weiterlesen »