Der Beruf des Versicherungsvermittlers soll künftig nur mit einer Erlaubnis ausgeübt werden können. Erlaubnis und Registrierungsstellen für etwa eine halbe Millionen einzutragende Versicherungsvermittler sollen die Industrie- und Handelskammern werden. Die bisherige Regelung, dass Versicherungsvermittler die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich dem Gewerbeamt anzeigen müssen gehört dann der Vergangenheit an. weiterlesen »