Der Verkauf von Eintrittskarten vor Fußballstadien fällt unter das in § 56 Abs. 1 Nr. 1h GewO normierte Verbot des Vertriebs von Wertpapieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 03.03.2006 (AZ: 4 B 1929/05).
Archiv des Monats Juli, 2006
Vertragsstrafe wegen Werbeemails
“Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.” weiterlesen »
“Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was – in Ermangelung anderer Anhaltspunkte – gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.” weiterlesen »
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 3. Mai 2006, AZ: 6 UE 2623/04) hatte zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Namen im Internet im Zusammenhang mit Wertpapierhandelsgeschäften rechtmäßig ist. weiterlesen »