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Finanzrecht im Netz 
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Tägliches Archiv 24. Juli, 2006

Der Verkauf von Eintrittskarten vor Fußballstadien fällt unter das in § 56 Abs. 1 Nr. 1h GewO normierte Verbot des Vertriebs von Wertpapieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 03.03.2006 (AZ: 4 B 1929/05).

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