Dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zur Folge wird es in Zukunft einige gravierende Änderungen auf dem Gebiet des GmbH-Rechts geben.
Hier ein Überblick:
Das Mindeststammkapital wird von 25.000,- € auf 10.000,- € gesenkt.
Auf die Vorlage einer staatlichen Genehmigung als Eintragungsvoraussetzung wird verzichtet.
Auf die Sicherheitsleistung bei einer Ein-Personen-Gesellschaft wird verzichtet.
Hinsichtlich der Gesellschaftsanteile wird die Stammeinlage wird frei bestimmbar sein.
Als Gesellschafter wird zukünftig nur noch derjenige gelten, wer auf der dem Handelsregister zu überreichenden Gesellschafterliste aufgeführt sei.
Der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen wird ermöglicht.
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, wird die Möglichkeit für den Gläubiger, diesen Beschluss anzufechten erleichtert.
Das risikolose Cash-Pooling wird zugelassen.
Der Verwaltungssitz einer GmbH darf zukünftig ins Ausland verlegt werden, jedoch wird weiterhin eine inländische Geschäftsanschrift erforderlich sein.