Suchen
Finanzrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 31. Oktober, 2007

24.10.2007: Nach § 307 BGB sind vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Die Unwirksamkeit kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel entgegen dem in dieser Vorschrift verankerten Transparenzgebot nicht klar und verständlich ist.
weiterlesen »