OLG München zur Haftung des Anlageberaters
9. Oktober, 2008
Passend zur derzeitigen Finanzkrise entschied das Oberlandesgericht München schon mit Urteil vom 07.07.2008 AZ 17 U 2105/08: Ein Anlagevermittler und erst recht ein Anlageberater darf die Risiken der Anlage nicht abweichend von dem Prospekt darstellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. weiterlesen »