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Finanzrecht im Netz 
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“Die über Artikel 34 EGBGB geschützten zwingenden Vorschriften der Handelsvertreterrichtlinie (Art. 17 – 19 Richtlinie 86/653/EWG) über Ausgleich und Entschädigung nach Vertragsbeendigung können nicht dadurch vereitelt werden, dass über die Rechtswahl hinaus der ausschließliche Gerichtsstand eines Drittstaates gewählt wird, dessen Recht dem Handelsvertreterausgleich entsprechende Ansprüche des Handelsvertreters nicht kennt.” weiterlesen »

Infineon hatte seine Speicherchip-Sparte in ein neues Unternehmen namens Qimonda ausgegliedert. In den USA ist mit Qimonda ein Börsengang geplant.
Gegen diese Entscheidung klagten zwei Kleinaktionäre, die der Auffassung sind, dass Infineon diese Entscheidung von der Hauptversammlung hätte absegnen lassen müssen.

Das Landgericht München I wies die Klage ab. Als Begründung führt es aus, dass der Infineon-Vorstand anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung die Gründe für die Entscheidung sehr transparent dargelegt habe. Der Schritt habe angesichts der Umsatzzahlen keinen Ausnahmecharakter. Auch für den geplanten Börsengang von Qimonda bedarf es nach Auffassung des Gerichts nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Aktionäre auch in die Entscheidung zur Ausgliederung nicht einbezogen werden mussten.
Der Anwalt der Kläger lies offen, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden soll.

Wird von einem türkischen Vermittler in Deutschland eine Anlage an einer türkischen Kapitalgesellschaft vermittelt, ist für die Frage nach Ansprüchen gegen den Vermittler deutsches Recht anzuwenden.
Dies entschied das Amtsgericht Hagen in Westf. mit Urteil vom 12.05.2006 (Az. 16 C 322/04). weiterlesen »

EM.TV gehört nach wie vor zu den erschütternsten Negativbeispielen der sogenannten „Internetblase“ zu Beginn des Internetzeitalters.

Aufgrund falscher Bilanzzahlen wurden die Anleger in Scharen zum Kauf von Aktien angelockt, so dass sich die Firmenaktien zeitweise in Schwindel erregender Höhe befanden. Dies änderte sich jedoch schlagartig nach Bekanntgabe der tatsächlichen überaus negativen Unternehmenszahlen, die zu einem wahren Sturzflug der Aktie führten.

Folge hiervon war die Zerstörung des Aktienkapitals von einer Vielzahl zumeist kleinerer Anleger.

So lag es auf der Hand, dass die Anleger sich zu Wehr setzten und im gerichtlichen Wege Schadenersatz von dem Unternehmen oder den Haffa Brüdern einzufordern versuchten.

Allerdings wiesen bisher die Gerichte die Klagen regelmäßig ab, da die Anleger zumeist nicht nachweisen konnten, dass der Käufe der Aktien allein aufgrund falscher Unternehmenszahlen erfolgten.

Nunmehr hat allerdings das OLG München erstmals der Klage eines Aktionärs stattgegeben.

Der Aktionär begründete seine Ersatzforderung mit dem Umstand, dass er nur aufgrund einer falschen Adhoc-Meldung des Unternehmens im Jahr 2000 zweimal Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG im Gesamtwert von 20.000,00 € gekauft hatte. Damals hatte die Gesellschaft noch im November 2000 einen Vorsteuergewinn von mehr als 300 Millionen Euro angekündigt, wobei sich kurze Zeit später ein bilanzierter Jahresverlust von 1,4 Milliarden € herauskristallisierte, was zu einem erdrutschartigen Kursverlust der Unternehmensaktie führte.

Die Münchner Richter sahen er in ihrer Begründung als erwiesen an, dass jedenfalls bei einem Teilkauf in Höhe von rund 10.000,00 € der Aktionär das Aktienpaket allein aufgrund der falschen Pflichtmitteilung gekauft hatte. Das Unternehmen wurde deshalb verurteilt, den vollständigen damaligen Kaufpreis zurück zu erstatten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist.

Gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG sind Telediensteanbieter verpflichtet die zuständige Aufsichtbehörde anzugeben. Ein Verstoß ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht dazu geeignet, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.

Bei einem bundesweit als Immobilien-, Versicherungs- und Finanzierungsvermittlerin tätigem Unternehmen, das u.a. auch im Internet aktiv ist, fehlten eben diese Angaben zur Aufsichtsbehörde. weiterlesen »

Privatplatzierungsgeschäfte, mit denen Fremdkapital im Wege der Ansprache eines begrenzten Personenkreises beschafft wird, um so den Gang des Unternehmens an die Börse zu ermöglichen, sind den Anlegern im Regelfall nicht bekannt. Der Anleger bedarf daher genauer Aufklärung. So entschied das LG Düsseldorf mit Datum vom 8. Main 2006 (I-6 U 121/04). weiterlesen »

Ein hartes Urteil für Anleger, die sich auf Börsentips ihrer Bank verlassen fällte jüngst der BGH mit Urteil vom 21.03.2006 (XI ZR 63/05): Soweit die Bank einen vertretbaren Rat erteilt, haftet sie nicht für eventuelle Verluste, die den Anleger aufgrund der Befolgung dieses Rates ereilen.

In diesm Fall, nahm die Klägerin die beklagte Sparkasse auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. weiterlesen »

Liegt dem Anleger bei einer Beteiligung an einem Medienfonds nicht der Prospekt vor, so haftet die Bank bei Verlusten auf Schadensersatz
Dies entschied das OLG Hamburg mit Datum vom 29.08.2005 (Az.: 11 U 189/04). weiterlesen »

Das Landgericht Aachen gab mit Urteil vom 04.04.2006, Az. 10 O 599/04 der Klage einer geschädigten Anlegerin gegen die Sparkasse Düren statt. weiterlesen »

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die einem Filmfonds in einem Prospektprüfungsgutachten ein intelligentes Versicherungskonzept für die Begrenzung des Anlegerrisikos bescheinigt, obwohl ein solches nicht besteht, haftet den Anlegern gegenüber auf Schadensersatz.
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