BGH: Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters für fehlerhaften Immobilienanlagen-Prospekt
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stephan R. Schulenberg
Mit Urteil vom 8.12.2005 (VII ZR 372/03) stellte der Bundesgerichtshof fest, dass ein konzernbeherrschender Gesellschafter für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt haftet, soweit auf die dem Prospekt zugrunde liegende Konzeption der Immobilienanlage maßgeblich Einfluss genommen hat und der Prospekt mit seiner Kenntnis in den Verkehr gebracht worden ist. weiterlesen »